Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen
Bei Flugverspätungen und -ausfällen gibt es zusätzlich zur Entschädigung nach EU-Recht keinen Schadensersatz: Die Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung wird auf Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht angerechnet.
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