Rücktritt nicht durch Nichterscheinen am Flughafen
Eine Rücktrittserklärung erst nach Abflug des geplanten Fluges stellt keine wirksame Rücktrittserklärung dar. Das Nichterscheinen am Flughafen stellt ebenfalls keine konkludente Rücktrittserklärung von der Reise dar.
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