Airline haftet für Verletzungen nach einem »Kaffee-Unfall«
Eine Fluglinie haftet für die Folgen von Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges aus nicht geklärten Gründen heißer Kaffee umkippt. Der Unfall muss dabei nicht mit einem »flugspezifischen Risiko« zusammenhängen.
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