BGH: Keine Eigenbedarfskündigung für Büronutzung
Braucht ein Vermieter die vermietete Wohnung nicht für eigene Wohnzwecke, sondern will sie gewerblich nutzen, ist eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich zulässig. An die Begründung sind jedoch erhöhte Anforderungen zu stellen.
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