Wohnungskündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung: Nur nach sorgfältigster Interessenabwägung
Vermieter, die durch die Kündigung einer vermieteten Wohnung wirtschaftlich nachvollziehbare Vorteile erzielen wollen, haben es schwer. Das Recht des Mieters auf Besitzschutz geht dem reinen Gewinnstreben des Vermieters vor. So der BGH.
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