Getränkekästen haben auf Tiefgaragenstellplatz nichts zu suchen
Mieter, die ihren Garagenstellplatz zur Lagerung von garagenuntypischen Gegenständen nutzen, müssen damit rechnen, dass der Vermieter dies untersagt. Zurecht. Es handelt sich dabei um einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache.
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