Wann der Vermieter keine Schneeräumpflicht über Grundstücksgrenze hinaus hat
Bei Eis und Schnee kann man als Mieter schnell zu Fall kommen und sich erheblich verletzen, wenn der Gehweg vorm Haus nicht ordentlich geräumt worden ist. Der Grundstückseigentümer haftet aber nicht immer. So der Bundesgerichtshof.
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