Eigenbedarfskündigung auf Vorrat: Nutzungsabsicht muss hinreichend konkret sein
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen, muss der Nutzungswunsch der Person tatsächlich in naher Zukunft bestehen. Andernfalls ist eine Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Mieter unzulässig.
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