Schmerzensgeld für unzulässige Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook
Veröffentlicht ein Arbeitgeber ein Foto eines ehemaligen Mitarbeiters auf der Facebook-Seite des Unternehmens ohne dessen Einwilligung, kann dieser Schadensersatz in Höhe von bis zu € 1.000,- verlangen.
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