Nachlassgericht übersendet kein Original-Testament zur Einsicht
Wer Zweifel an der Echtheit eines handschriftlichen Testaments hat, möchte es gerne im Original einsehen. Das geht wegen der Verlustgefahr aber nur vor Ort beim zuständigen Nachlassgericht. Egal, wie weit entfernt das liegt.
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