Beihilfe zahlt keine Chefarztbehandlung in der Reha
Sehen Beihilfevorschriften bei einer Anschlussbehandlung in einer Reha-Klinik nach einer Operation keine Kostenübernahme für eine Chefarztbehandlung vor, liegt darin kein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
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