Kindesunterhalt: Hälftige Unterhaltsteilung nur bei tatsächlich hälftiger Betreuung
Das Wechselmodell, bei dem sich die Eltern nach ihrer Trennung die Kinderbetreuung paritätisch teilen, heißt, beide Elternteile müssen sich den Barunterhalt für das Kind teilen. Paritätisch heißt aber auch genau paritätisch.
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