Heimvertrag: Keine fristlose Kündigung bei bloß auffälligem Verhalten von Demenzpatienten
Dass demente Heimbewohner nicht unbedingt die einfachsten Patienten sind, ist klar. Aber wo sind die Grenzen? Der Heimvertrag kann jedenfalls nicht einfach gekündigt werden, solange es nicht zur Eigen- oder Fremdgefährdung kommt.
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