Strompreiserhöhung: Anbieter darf Sonderkündigungsrecht der Kunden nicht ignorieren
Ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Energieversorger Ihnen eine Preiserhöhung schriftlich mitteilt, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihren Stromvertrag vorzeitig zu kündigen. Das regelt das Gesetz. Der Anbieter muss Sie darauf hinweisen.
Mehr lesen