Entrümpelung des Fahrradabstellplatzes: Nie ohne rechtzeitige Ankündigung
Auch wenn sich der Vermieter noch so sehr über ungenutzte und fahruntüchtige Drahtesel im Hof oder Keller ärgert. Ohne rechtzeitige Mitteilung einer Entrümpelungsaktion macht er sich gegenüber seinen Mietern schadensersatzpflichtig.
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