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Beamte: Dienstrechtliche Konsequenzen nach sexistischem Kurzvideo

Arbeitnehmer & Auszubildende 15. Juli 2022
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terovesalainen / stock.adobe.com

Ein Kommissaranwärter postete sexistische Kurzvideos auf TikTok. Ein solches Verhalten hat weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen (z.B. das Verbot, weiterhin die Dienstgeschäfte auszuüben).

Ein Kommissaranwärter postete auf der Internetplattform TikTok frauenfeindliche, diskriminierende und sexistische Kurzvideos. Der Vorfall machte in der gesamten Behörde schnell die Runde und sorgte für erhebliche Unruhe. Zwei Polizeivollzugsbeamtinnen weigerten sich nach Bekanntwerden des Vorfalls, weiterhin gemeinsam mit dem Kommissaranwärter zum Dienst eingeteilt zu werden.

Die vorgesetzte Dienstbehörde erteilte daraufhin dem Kommissaranwärter das Verbot, weiterhin seine Dienstgeschäfte auszuüben. Die sofortige Vollziehung der Verbotsverfügung wurde angeordnet. Hiergegen beantragte der Kommissaranwärter einstweiligen Rechtsschutz.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen versagte dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz den Erfolg: Es hielt das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für rechtmäßig (§ 39 Beamtenstatusgesetz).

Der Kommissaranwärter hat gegen die dienstliche Wohlverhaltenspflicht erheblich verstoßen. Durch die Veröffentlichung von frauenverachtenden und sexistischen Beiträgen im Internet hat er den Dienstfrieden in schwerwiegender Weise gestört.

Er hat damit auch dem öffentlichen Ansehen der Polizei erheblichen Schaden zugefügt. Für das Gesamtbild der Polizei ist es äußerst schädlich, wenn öffentlich darüber diskutiert wird, inwieweit die in den Videos zum Ausdruck kommende Haltung gegenüber Frauen intern bei der Polizei verbreitet und üblich ist.

Vorzuhalten ist dem Mann dabei auch, dass er eine öffentlichkeitswirksame Verbreitung seiner Videobeiträge beabsichtigte. Denn die Internetplattform TikTok unterstützt eine möglichst weite Verbreitung von Posts.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.2.2022, 6 B 1984/21