Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls bei objektiv falscher Krankschreibung
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verdienstausfalles, wenn die vorgelegte Krankschreibung falsch ist. Es muss eine tatsächliche objektive Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Mehr lesen