Suchmaschine: Kriterien für das Recht auf Vergessenwerden
Suchmaschinen müssen Artikel nur dann aus Trefferlisten löschen, wenn Angaben darin nachweislich falsch sind. Ein Betreiber ist nicht verpflichtet, problematische Fälle selbst zu ermitteln und von sich aus auf die Betroffenen zuzugehen.
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