Eigenbedarfskündigung: GbR darf im Interesse einzelner Mitglieder kündigen
Auch wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Hauseigentümerin keine natürliche Person ist, wird sie wegen der vergleichbaren Interessenlage als Vermieterin wie eine solche behandelt. Sie darf deshalb für Mitglieder kündigen.
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