Wann das Grundbuchamt keinen Erbschein zur Grundstückumschreibung verlangen kann
Wer dem Grundbuchamt ein notarielles Testament vorlegt, das ihn als Erben ausweist, braucht für die Umschreibung einer geerbten Immobilie normalerweise keinen Erbschein vorzulegen. Nur in begründeten Zweifelsfällen geht das nicht.
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