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Kein Trennungsunterhalt vom Ex bei neuer Partnerschaft

Familie & Vorsorge 10. Dezember 2016
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Kein Trennungsunterhalt vom Ex bei neuer Partnerschaft

© mizina / fotolia.com

Auch wer seinen Ehepartner verlässt und eine neue Beziehung mit einem anderen eingeht, hat bei Bedarf Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nicht aber, wenn die neue Beziehung verfestigt ist. Und das kann schon nach einem Jahr sein.

Eine Ehefrau hatte ihren Mann verlassen und war mit ihrem neuen Partner zusammengezogen. Mit diesem war sie schon seit einem Jahr liiert. Die beiden waren zuvor bereits nach außen als Paar aufgetreten, hatten zusammen Urlaube verbracht und waren gemeinsam zu Familienfeiern gegangen. Der kleine Sohn der Frau nannte den neuen Partner sogar schon „Papa“.

Das war dem verlassenen Ehemann zu viel. Er weigerte sich, für seine Noch-Ehefrau weiter Trennungsunterhalt zu zahlen. Das Oberlandesgericht Oldenburg zeigte Verständnis für den Mann.

Das Gericht entschied, dass die Unterhaltspflicht des Ehemanns hier entfallen ist. Zwar stünde einem bedürftigen Ehepartner nach der Trennung grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Anders sehe es aber aus, wenn sich derjenige, der Unterhalt verlangt, dauerhaft einem neuen Partner zuwende und in einer neuen, verfestigten Gemeinschaft mit ihm lebe.

Die Rechtsprechung gehe zwar meist davon aus, dass eine neue Lebensgemeinschaft erst nach von zwei Jahren als „verfestigt“ angesehen werden kann. Das könne im Einzelfall aber schon früher der Fall sein, so wie hier. Die Ehefrau habe sich endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst und damit gezeigt, dass sie diese nicht mehr benötigt. Eine weitere Unterhaltsverpflichtung des Ex-Partners sei unter diesen Umständen nicht zumutbar.

(OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.11.2016, Az. 4 UF 78/16)

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