Beamtenrecht: Unfall bei Toilettengang im Dienstgebäude ist ein Dienstunfall
Erleidet ein Beamter beim Toilettenbesuch im Dienst innerhalb seines Dienstgebäudes einen Unfall, steht er unter dem Dienstunfallschutz. Die anderslautende Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist hier nicht einschlägig.
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