Ungeborener Erbe muss Nachweis seiner Existenz zum Todeszeitpunkt des Erblassers erbringen
Auch ungeborene Kinder können schon Erben sein. Entscheidend ist, dass das Kind gezeugt ist und sich das befruchtete Ei in der Gebärmutter eingenistet hat. Die Beweislast hierfür liegt beim Kind – so das Oberlandesgericht Köln.
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