Wohnungseigentum & Grundbesitz
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19. Februar 2019
In schmalen Straßen müssen Mülltonnen zum Sammelplatz
Von Anwohnern, die in so schmalen Straßen wohnen, dass die Müllabfuhr diese nicht anfahren kann, darf verlangt werden, dass sie ihre Mülltonnen zum Sammelplatz in rund 110 m Entfernung bringen. Die bisherige Praxis darf geändert werden.
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