Mieterhöhung & Mietbeendigung
•
11. Juli 2017
Mieterhöhung: Bloßes Bestreiten der Wohnungsgröße nützt dem Mieter nichts
Mieter, die eine Mieterhöhung bekommen, können unter bestimmten Umständen ihre Zustimmung verweigern. Beispielsweise, wenn die zugrunde gelegte Wohnfläche nicht stimmt. Dann müssen sie sich aber zur tatsächlichen Größe der Wohnung äußern.
Mehr lesen