Unternehmerdarlehen: So können Sie jetzt die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Banken von Verbrauchern keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren (sogenannte laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte) bei Darlehen verlangen dürfen. Mit dem neuen Urteil des BGH vom 04. Juli 2017 ist nun klar, dass dies auch für Unternehmerdarlehen gilt.
Bearbeitungsentgelte sind nach der Rechtsprechung des BGH immer dann unzulässig, wenn sie nicht individuell zwischen den Unternehmen und dem Kreditinstitut verhandelt worden sind. Wenn Sie einen von der Bank vorformulierten Standardvertrag unterzeichnet haben, reicht das für die Inhaltskontrolle aus. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall die Gebühren grundsätzlich zurückfordern können.
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Verjährungsfrist beachten!
Zu beachten ist allerdings, dass der Anspruch auf die Rückerstattung der Gebühren innerhalb von drei Jahren verjährt. Der BGH hat entschieden, dass es Unternehmen ab 2011 (wie auch den Verbrauchern) zugemutet werden konnte, die Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Aus diesem Grund bleibt es bei der dreijährigen Verjährungsfrist. Die Frist läuft jedoch jeweils bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Vertragsschluss.
Erstellen Sie ihr individuelles Rückforderungsschreiben
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen seit dem 01. Januar 2014 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und dafür laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte bezahlt haben, können Sie diese jetzt inklusive Zinsen zurückfordern. Nutzen Sie dazu am besten das Anschreiben von Smartlaw.