Wohnungseigentum & Grundbesitz
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1. Juni 2017
Optische Beeinträchtigungen – müssen alle Eigentümer zustimmen?
Auch bauliche Maßnahmen am Sondereigentum, die das Aussehen des Gebäudes verändern, können die übrigen Wohnungseigentümer benachteiligen. Trotzdem kann es ausreichen, wenn die (u. U. qualifizierte) Mehrheit der Eigentümer zustimmt.
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