Keine pauschalen Gebühren für TAN-Versand
Ein Verbraucherschutzverband klagte gegen die von einer Sparkasse verwendete Preisklausel für mobile TAN. Die Sparkasse verlangte laut Preisverzeichnis € 0,10 für jede versandte smsTAN, und zwar unabhängig vom Kontomodell. Nach Ansicht des Verbraucherschutzverbands sei der Versand der TAN schon in der Kontoführungsgebühr von € 2,- pro Monat für ein Onlinekonto enthalten.
Der Bundesgerichtshof entschied, die Sparkasse darf für den Versand von mobilen TAN extra Gebühren erheben. Allerdings ist das nur für die TAN zulässig, mit denen der Kunde einen Zahlungsauftrag erfolgreich durchführt. Also nicht für TAN, die der Kunde beispielsweise wegen der Überschreitung der zeitlichen Geltungsdauer oder eines technischen Fehlers gar nicht einsetzt oder einsetzen kann. Denn in solchen Fällen wird von der Sparkasse gar kein entgeltpflichtiger Zahlungsdienst erbracht (BGH, Urteil vom 25.7.2017, Az. XI ZR 260/15).
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