Mieter verstorben: Kein automatisches Sonderkündigungsrecht des Vermieters gegenüber geringverdienendem Lebenspartner
Wer mit einem Wohnungsmieter zusammenlebt, ohne selbst Mieter zu sein, darf grundsätzlich in der Wohnung bleiben. Der Vermieter hat aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein niedriges Einkommen reicht nicht.
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