Beherbergungsverbot während Pandemie: Hotelgast bekommt Geld zurück
Die Reisenden können vom Beherbergungsvertrag zurück treten und Rückzahlung der bereits gezahlten Kosten verlangen, wenn der Hotelaufenthalt aufgrund eines Beherbergungsverbotes infolge der COVID-19-Pandemie nicht möglich ist.
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