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Tierkauf: Gibt es Schadensersatz nach Kauf einer kranken Katze?

Haustier 12. Juni 2024
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Eine Katze, die auf dem Boden liegt. Man sieht sie von vorne. Ihre Pfoten sind nach vorne ausgestreckt und sie blickt mit, schräg gehaltenen Kopf und großen Augen in die Kamera.

Elvira / stock.adobe.com

Zwar können dem Käufer bei Kauf eines Tieres Schadensersatzansprüche zustehen, wenn das Tier krank ist. Jedoch sind dabei die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

Eine Frau hatte zwei Katzen erworben und mit zu sich nach Hause genommen. Dort stellte sie fest, dass die Tiere krank waren. Sie ging mit den Katzen am Folgetag und noch an weiteren Tagen zum Tierarzt. Von der Verkäuferin verlangte sie dann die Behandlungskosten in Höhe von € 700,– zurück. Der Verkäufer weigerte sich, Schadensersatz zu leisten. Es sei ihm nicht möglich gewesen, Abhilfe selbst zu leisten oder zu organisieren. Die neue Tierhalterin habe ihm dazu keine Gelegenheit gegeben.

Das Landgericht Lübeck folgte dieser Argumentation im Ergebnis. Grundsätzlich können Käufer Schadensersatz wegen eines Mangels nur verlangen, wenn sie den Verkäufern zuvor erfolglos eine Frist zur Problemlösung gesetzt haben. Die gesetzliche Regelung gilt nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs auch für Rechtsfragen rund um den Tierkauf. Folge: Direkt zum Tierarzt darf ein Käufer nur gehen, wenn eine sofortige tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich ist.

Übertragen auf den konkreten Fall heißt das: Die Käuferin hat dem Verkäufer keine – auch keine kurze – Frist gesetzt, selbst eine Versorgung der Katzen zu organisieren. Ein Notfall lag nicht vor, was die behandelnde Tierärztin bestätigte.

Die Käuferin hätte den Verkäufer auch darauf hinweisen können, dass weitere Kosten drohen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Schaden durch eigene Tätigkeit so gering wie möglich zu halten.

Folge: Die Käuferin hat die notwendigen rechtlichen Schritte vor der Behandlung der Katzen unterlassen. So muss sie die Behandlungskosten selbst tragen, Schadensersatz steht ihr nicht zu.

LG Lübeck, Urteil vom 7.3.2024, 14 S 92/21

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