Keine sichtbaren Tattoos für Polizist aus Bayern
Ein bayerischer Polizeivollzugsbeamter hat keinen Anspruch darauf, sich tätowieren zu lassen – jedenfalls nicht im sichtbaren Bereich beim Tragen der (Sommer)Dienstuniform, d.h. an den Händen, Unterarm, Kopf oder Hals.
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