Nachlassgericht übersendet kein Original-Testament zur Einsicht
Eine als Erbin eingesetzte Frau hatte einen Erbschein beantragt. Hierzu legte sie ein handschriftliches Testament vor. Die Schwester des Verstorbenen hatte allerdings Bedenken, dass das Testament tatsächlich von ihrem Bruder stammt. Sie beantragte, das Testament im Original einsehen zu können. Das zuständige Nachlassgericht übersandte das Testament jedoch nur in Kopie mit einem amtlichen Beglaubigungsvermerk. Dagegen wehrte sie sich vor Gericht. Ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Schwester zwar das Recht hat, das Testament auf der der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts einzusehen. Aber nur da. Auch wenn das Nachlassgericht 500 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt liegt. Eine Übersendung des Originals komme wegen der Verlustgefahr nicht infrage.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.12.2019, I-3 Wx 224/19
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