Vaterschaftsbehauptung in sozialen Medien verstößt gegen Persönlichkeitsrecht des Mannes
Wer eine nicht nachgewiesene Vaterschaft gegen den Willen des angeblichen Vaters über Facebook & Co. in alle Welt hinausposaunt, begeht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Derartige Behauptungen sind zu unterlassen und zu widerrufen.
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