Haftet ein WLAN-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen Dritter?
Geschäftsleute, die einen WLAN-Hotspot anbieten, haften erst einmal nicht für Urheberrechtsverletzungen die ein Dritter darüber begeht. Doch im Wiederholungsfall kann der WLAN-Betreiber zum Passwortschutz verpflichtet werden.
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