Eigenbedarfskündigung wegen Trennung: Altbekannte Eheprobleme kein Hinderungsgrund
Wenn ein Vermieter schon bei Vertragsschluss ahnt, dass er die Wohnung alsbald für sich selbst benötigt, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam. Für eine Ehekrise gilt das nicht. Daraus ergibt sich noch kein vorhersehbarer Eigenbedarf.
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