Modernisierungsmieterhöhung: Nicht vor Ende der Arbeiten
Lässt ein Vermieter umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an seiner Immobilie ausführen, darf er den Mieter an den Kosten daran beteiligen. Allerdings müssen die Arbeiten vorher vollständig abgeschlossen sein. So das Amtsgericht Nördlingen.
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