Schönheitsreparaturen: Beseitigung von Deckenrissen gehört nicht dazu
Auch wenn ein Mieter zur Renovierung vertraglich verpflichtet ist, braucht er Deckenrisse nicht zu beseitigen. Substanzschäden sind Vermietersache. Deshalb kann der Mieter die Beseitigung vom Vermieter verlangen. So das Landgericht Berlin.
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