Erben & Schenken
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14. August 2024
Zur Vorlagepflicht von Krankenunterlagen zur Bestimmung des »wirklich letzten Willens«?
Grundsätzlich gilt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch über den Tod hinaus. Doch was ist, wenn die Patientenunterlagen erforderlich sind, um die Testierfähigkeit der Erblasserin zu bestätigen? Ob eine Befreiung vorliegt, richtet sich nach dem tatsächlichen oder dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen.
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