Erbschein ohne Ausweisung der Erbquoten nur bei Einvernehmlichkeit der Erben
Ein Erbschein weist nicht nur die rechtmäßigen Erben eines Verstorbenen aus. Er enthält normalerweise auch die jeweiligen Erbquoten. Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber nur wenn alle Erben auf die Quotenangabe verzichten.
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