Bindende Erbeinsetzung von Ehegatten kann durch Verzicht der begünstigten Person aufgehoben werden
Erbverträge und gemeinsame Testamente von Eheleuten sind zwar in der Regel bindend. Die als Schlusserbe begünstigte Person darf aber auf ihr Erbe verzichten. Auch zulasten der eigenen Kinder.
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