Testament: Genaue Formulierung äußerst wichtig!

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Die beiden Erblasser hatten sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Für den Fall, dass beide gleichzeitig versterben – und dem möglicherweise sehr kurz überlebenden Ehegatten keine Zeit und Möglichkeit mehr verbleibt, zu testieren –, sollte der Schwager bzw. Bruder Alleinerbe werden.
Nach dem Tod des letzten Ehegatten hatte der Neffe des zuletzt verstorbenen Ehemanns aufgrund der gesetzlichen Erbfolge einen Erbschein beantragt. Das Gericht in erster Instanz legte jedoch den Willen der Erblasser so aus, dass diese keine solch strikte Bedingung gewollt hatten und es sich nicht um eine zwingende Bedingung handeln sollte. Vielmehr ergäbe sich aus der Gesamtschau, dass nach dem Willen der Erblasser der Schwager/Bruder bedacht sein sollte.
Anders als das Amtsgericht stellte das Oberlandesgericht Düsseldorf strikt auf den Wortlaut ab. Nach Ansicht der Richter haben die Eheleute nur den ersten Erbfall geregelt, in dem sich beide gegenseitig einsetzten, sowie den Fall, dass beide wirklich gleichzeitig versterben.
Die Einsetzung des Schwagers/Bruders sahen die Richter also an die Bedingung geknüpft, dass beide gleichzeitig versterben, was nicht der Fall war.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2024, I-3 Wx 32/24
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