Testamentserrichtung: Wann Ergänzungen wirksam sind
Bei der Testamentserrichtung müssen die Formalitäten unbedingt beachtet werden. Andernfalls ist der Letzte Wille unwirksam. Das gilt grundsätzlich auch für Änderungen. Ergänzungen im schon unterschriebenen Text sind aber unschädlich.
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