Von Lkw angefahren: Keine Anerkennung als Arbeitsunfall bei bestehender Selbsttötungsabsicht
Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle einen Unfall, steht er unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft muss aber nicht zahlen, wenn der Arbeitnehmer in Suizidabsicht handelte.
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