Elternzeit: Teilzeitantrag darf wegen Ersatzeinstellung nicht abgelehnt werden
Ist einem Arbeitgeber bekannt, dass eine Mitarbeiterin in der zweiten Hälfte ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, darf er den Teilzeitwunsch mit Hinweis auf eine eingestellte Vertretung für die Dauer der Elternzeit nicht ablehnen.
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