Rentenansprüche aus früherer Tätigkeit dürfen auf Beamtenversorgung angerechnet werden
Ein Ruhestandsbeamter hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Er hatte vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis für mehrere Jahre als Maschinenschlosser rentenversicherungspflichtig gearbeitet. Hieraus erhält er eine Rentenzahlung von ca. 120 Euro monatlich. Diesen Betrag rechnete das Land Rheinland-Pfalz auf seine Versorgungsbezüge als Pensionär an.
Seine Klage begründete er damit, dass durch die Anrechnung der beamtenrechtliche Alimentationsgrundsatz verletzt werde. Die
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück. Die
(VG Koblenz, Urteil vom 12.8.2016, 5 K 280/16)