Arbeitnehmer & Auszubildende
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10. Juli 2019
Arbeitgeber haftet für Sturmschaden an geparktem Mitarbeiter-Pkw auf dem Betriebsgelände
Gestattet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, auf dem Betriebsgelände zu parken, haftet er für Schäden am Pkw, sofern er seine Verkehrssicherungspflichten verletzt (z. B. sichert er trotz Sturmwarnunung das Gelände nicht ausreichend).
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