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Grünes Licht für Elektro-Tretroller

Auto & Verkehr 2. Juli 2019
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Jens Jensen / stock.adobe.com

Seit dem 15.6.2019 dürfen elektronisch angetriebene E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist in Kraft getreten.

Sie sind leicht, leise und umweltfreundlich: Elektronisch angetriebene City-Roller sollen helfen, kurze Distanzen zu überbrücken, die sogenannte »letzte Meile« vom öffentlichen Nahverkehr bis zum Zielort.

Sie brauchen keine Zulassung, müssen den E-Scooter aber versichern. Dafür wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde.

Fahren dürfen Sie erst ab einem Alter von 14 Jahren und nur auf Radwegen und Radfahrstreifen. Gibt es keinen Radweg, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.

Die Fahrzeuge haben je nach Modell eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs bis maximal 20 km/h. Es besteht eine Leistungsbegrenzung auf 500 Watt bzw. 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen. Sie müssen verkehrssicher ausgestattet sein – insbesondere mit zwei unabhängig voneinander funktionierenden Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung.