Mieten & Wohnen
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13. November 2019
Fristgerechte Betriebskostenabrechnung: Vermieter muss verzogenen Mieter ausfindig machen
Vermieter, die nicht wissen, wohin sie die Abschlussabrechnung über die Betriebskosten schicken sollen, weil der Mieter unbekannt verzogen ist, müssen selbst recherchieren. Sie können nicht auf einen noch gültigen Nachsendeauftrag hoffen.
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