Arbeitnehmer & Auszubildende
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26. November 2019
Zum Zugang einer Kündigung: Wann schauen Sie in Ihren Briefkasten?
Eine Kündigung, die in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, ist »zugegangen«, wenn der Arbeitgeber nach der Verkehrsauffassung mit der Leerung des Briefkastens rechnen durfte. Strittig ist, wie diese zu ermitteln ist.
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